<blockquote class="comment-cite">Natürlich gilt weiterhin das Fernabsatzgesetz, die Filiale ist nur der Abholort. Kaufen und bezahlen tust du ja im Online Shop!<p class="comment-cite-meta"><a class="simple_comment_quotes_jumplink" href="#comment-246762">Müller</a> vom 12. Juni 2013 , 21:29 Uhr</p></blockquote>
Also auf meiner Rechnung steht (bei Onlinebestellung und Abholung in der Filiale), dass der ausgebende Markt mein Geschäftspartner ist.
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